Im Jänner 1958 wurde Gröning vom Landgericht München II wegen fahrlässiger Tötung und unerlaubter Ausübung der Heilkunde zu acht Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 5.000 DM verurteilt. Zeitzeugen – darunter der Verfasser dieses Berichtes – können aber bestätigen, dass Bruno Gröning nie davon abgeraten hat, zu einem Arzt zu gehen. Er hat Hilfesuchende sogar aufgefordert, zum „Onkel Doktor“ zu gehen und zu bitten, dass er das Rechte für sie tue. „Dann wird es auch geschehen“.
Auf seinen Tod reagierten die meisten Personen aus seinem Umfeld mit großer Unsicherheit. Viele verließen die örtlichen „Freundeskreise“. Die Vorstände der beiden Vereine zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen entschieden jedoch, die noch auf Initiative Grönings ins Leben gerufenen Organisationen weiterzuführen. In beiden Vereinen (wie auch anderen, später gegründeten Organisationen) wird das von Gröning gelehrte und vorgelebte Wissen bis heute weitergeben.
Und die nach wie vor erfolgenden Heilungen – selbst ärztlicherseits aufgegebener Personen – beweisen, dass die von Bruno Gröning aus dem Jenseits gestrahlte Liebe und Heilwelle die Selbstheilungskräfte jener Menschen, die sich vom Bösen lösen und voll auf die Hilfe Gottes vertrauen, so zu stärken vermögen, dass es auch ohne ärztliches Zutun zu Heilungen kommen kann. So, wie Gröning es gelehrt hatte:
Im Jahre 1953 wurde der „Gröning-Bund“ begründet mit der Aufgabe, Spendengelder zu sammeln, zu verwalten und satzungsgemäß zu verwenden. Da die Zahl seiner Mitglieder aber weit unter den Erwartungen blieb, war der Bund später nicht einmal imstande, die Kosten des Lebensunterhalts Grönings voll zu bestreiten, geschweige denn die immer größer werdenden Prozess- und Anwaltskosten.
Wegen Meinungsverschiedenheiten über die Verwendung der Gelder wurde schließlich auch der Gröning-Bund aufgelöst und am 6. Jänner 1958 in Österreich der „Verein zur Förderung seelisch-geistiger und natürlicher Lebensgrundlagen“ gegründet. In Deutschland folgte die Gründung eines Schwestervereins gleichen Namens am 4. Mai 1958. Diese beiden Gründungen waren auch deswegen notwendig geworden, um Bruno Gröning weiterhin Vorträge zu ermöglichen. Zwischenzeit war über ihn sogar ein Sprechverbot in der Öffentlichkeit verhängt worden war. Dies mit der Begründung, dass sich während seiner Vorträge immer wieder Spontanheilungen ereigneten. Im Rahmen der beiden rechtlich anerkannten Vereine hatte dieses Verbot aber keine Wirkung.